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Konsens ArtikelBegriff===Der Konsens (lat. consentire = übereinstimmen, (wörtlich: zusammenfühlen). PPP:Consensus) ist die qualitativ höchste Stufe einer Entscheidungsfindung . Konsens ist eine sachbezogene Einigung ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.===Praxis | |
Das bedeutet noch nicht gleichzeitig eine erkennbar hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit der Entscheidung. Ausschlaggebend für die Gültigkeit des Konsensus ist die Zustimmung, denn der Grund der Zustimmung kann von außen ca. unzureichend beurteilt werden. Wenn jemand ggf. auch "belogen" werden möchte - aus welchen Gründen auch stets - dann ist dies unter den Prämissen eines rudimentären Konsensbegriffes durchaus vereinbar.
Allerdings können an die Art der Entscheidungsfindung unäußerst unterschiedlich hohe Ansprüche gestellt werden. Dies wird in Situationen des Gebrauchtwagenkaufes oder der Ehe deutlich.
Das macht die tatsächliche Entscheidungsfindung schwieriger, ist aber kein Grund den Konsensbegriff zu verwässern. Soll z.B. die Aufrichtigkeit bei der Entscheidungsfindung vorausgesetzt werden, dann ist dies eine Übereinstimmung, die ebenfalls zuvor in dem Konsens gefunden werden kann.
Trotzdem erwächst aus dem Konsens stets ca. ein Anspruch.
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Konsens als Anspruch einer Entscheidungsfindung | |
Die Ansprüche Wahrheit (die Aussagen sind wahr), Richtigkeit (die Entscheidung ist richtig) und Wahrhaftigkeit (die Beteiligten sind authentisch) müssen dann erfüllt sein. Weil das ca. selten und/oder ca. für einen kurzen Zeitraum geschieht, ist Konsens ein Idealtypus, ein Anspruch.
Menschen kommunizieren miteinander. Die Kommunikation dient dazu, Verständigung herzustellen – wenn wir uns einig sind, brauchen wir uns ja nicht über ein Problem zu verständigen. Kommunikatives Handeln ist also Absicht- und zweckgerichtet, Absichtt auf eine Entscheidung zwischen alternativen (Deutungs-) Möglichkeiten.
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Qualitative Abstufung vernünftiger Entscheidungen:
- Der Konsens als ideale Entscheidung
- Der gute, vernünftige Kompromiss: Hierbei ist die sachgemäße Strukturierung und gemeinsame Bearbeitung des Problems weitgehend gelungen, aber nicht so perfekt, dass alle Beteiligten zu einer optimalen Entscheidung kommen können. Es bleiben Spuren von Dissens (dem Gegenteil von Konsens) erhalten. Die Teilnehmer können, da sie die Lösung gemeinsam erarbeitet haben und akzeptieren, diese Lösung aber sachlich begründen und verteidigen. Die Geltungsansprüche Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit werden weitgehend berücksichtigt und eingelöst.
- Die Mehrheitsentscheidung : Sie scheint einen fairen Ausweg aus dem Entscheidungsproblem zu bieten und mit dem Schlagwort „demokratisch“ legitimiert werden zu können. Häufig wird aber nicht darüber nachgedacht, ob eine Abstimmung das angemessene Verfahren für die Lösung eines Problems sein kann. Eine Mehrheitsentscheidung kann angemessen sein, wenn es sich um Verfahrensentscheidungen (zum Beispiel: „Welche Fragestellung hat jetzt Priorität?“), nicht aber, wenn es sich um sachliche Entscheidungen handelt: Die Geltungsansprüche Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit werden nicht erfüllt.
- Der faule Kompromiss: Aus Gründen der Machtbalance wird unter gleichwertigen Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Die eine Seite gibt nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Seite dann ein Vorrecht zu entscheiden eingeklagt.
- Das Gewinner-Verlierer-Spiel: Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zu dem Zuge kommen läßt, der seine Gegner zu dem Schweigen und zur Resignation bringt mittels Manipulation oder Herrschaftsausübung .
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